Die 3 Schichten der Altersversorgung
Seit langem ist klar: Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Die demographische Entwicklung in Deutschland und die Finanzschwäche der staatlichen Rentenversiche- rungsträger machen es daher erforderlich, die persönliche Altersvorsorge genau zu betrachten.
Da die Lebenserwartung in Deutschland durch den medizinischen Fortschritt ständig steigt, kehrt sich das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern zunehmend um.
(Abb.: Verhältnis zwischen Rentner und Beitragszahler;
Quelle: Verband Deutscher Rentenversicherungsträger)
Heute deckt die gesetzliche Rentenversicherung noch ca. 60% des Versorgungsbedarfs eines Standardrentners ab. In 25 Jahren werden es aber kaum mehr als 45% des letzten Nettoeinkommens sein. Die immer größer werdende Lücke muss durch betriebliche und private Altersvorsorge geschlossen werden.
Der Gesetzgeber hat den Handlungsbedarf erkannt und mit der Rentenreform im Jahr 2002 das System der Alterssicherung in Deutschland neu ausgerichtet. Gleichzeitig wurde mit dem Alterseinkünftegesetz ab 2005 und jetzt neu zum 1.1.2018 die steuerrechtliche Behandlung der Altersvorsorgeaufwendungen und -bezüge neu geregelt.
Die Trümmer der brüchigen gesetzlichen Rentenversicherung können nur noch das Fundament des persönlichen „Altersvorsorge-Hauses“ bilden und damit lediglich eine Grundversorgung bieten. Um den gewohnten Lebensstandard im Alter halten zu können, muss privat vorgesorgt werden. Wie groß und luxuriös das „Altersvorsorge-Haus“ jedes Einzelnen wird, hängt von der Sparleistung des Bürgers ab.