Schicht 2


Im Schatten von gesetzlicher Rente und privater Vorsorge trugen Betriebsrenten nur zu einem geringen Teil zum Alterseinkommen bei. Das soll sich ändern. Der Weg für neue, attraktive Betriebsrenten ist nun frei. Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften erwarten durch den neuen Rechtsrahmen sogar eine Renaissance für dieses Vorsorge-Modell.


Was ist das genau - Betriebliche Altersversorgung?

Unter betrieblicher Altersversorgung versteht man alle Leistungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur

  • Altersversorgung
  • Hinterbliebenenversorgung oder
  • Invaliditätsversorgung

zusagt. Die betriebliche Altersversorgung trägt damit zur sozialen Sicherung des Arbeitnehmers und seiner Familie bei.

Für den Arbeitgeber bietet sie eine Möglichkeit, Mitarbeiter zu binden und zu motivieren. Zudem spart der Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersversorgung oftmals Lohnnebenkosten.

Dem Arbeitgeber stehen zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung verschiedene Wege zur Verfügung: Er kann sie entweder unmittelbar (Direktzusage) oder mittelbar über einen externen Versorgungsträger (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse) organisieren.

Finanziert wird die betriebliche Altersversorgung durch den Arbeitgeber selbst oder durch den Arbeitnehmer, indem dieser mit dem Arbeitgeber vereinbart, Teile seines Lohns oder Gehalts in eine Zusage auf spätere Versorgungsleistungen umzuwandeln.

Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung:

  1. Direktzusage
  2. Unterstützungskasse
  3. Direktversicherung
  4. Pensionskasse
  5. Pensionsfonds

 

Riester-Rente: Lassen Sie sich Ihre Rente vom Staat sponsorn!


Die Riester Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, bei der das Sparguthaben vollständig vor Pfändung geschützt ist. Beiträge für eine Riester Rente können in eine Riester Rentenversicherung aber auch in Fondssparpläne oder Banksparpläne eingezahlt werden. Seit 2008 müssen die Sparer einer Riester Rente 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen, damit sie die volle staatliche Riesterförderung erhalten. Wer durch eine Riester Rente vorsorgen möchte, muss zum förderberechtigten Personenkreis gehören. Dieser ist jedoch groß, denn die Riesterförderung erhalten beispielsweise sozialversicherungspflichtige Angestellte und Arbeitnehmer, geringfügig Beschäftigte, pflichtversicherte Selbständige und Beamte. Aber auch Empfänger von Arbeitslosengeld I und II können eine Riester Rente ansparen. Wer nicht zum förderberechtigten Personenkreis gehört, da er keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, kann bei der Riester Rente aber über seinen Ehepartner mittelbar zulagenberechtigt sein.

Im Zuge der Rentenreform 2001 wurde die Riester Rente als zusätzliche private Altersvorsorge eingeführt. Wer förderberechtigt ist, hat Anspruch auf staatliche Zulagen. Die Riester-Rente ist die einzige, die nicht nur über Steuer- oder Sozialabgaben gefördert wird, wie es zum Beispiel bei Betriebsrenten der Fall ist, sondern tatsächlich mit direkten Zuschüssen. So bleibt die Riester-Rente auch für den Personenkreis interessant, der nur wenig Steuern zu zahlen hat. Die Grundzulage wird für jeden Riester-Vertrag gezahlt. Diese erhält der Sparer, sobald jährlich 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt wurden. Bei Beamten wird die gesamte Besoldung herangezogen. Vor dem Jahr 2008 galt noch die Riester-Treppe, welche die Förderung nach und nach einführte.

Des Weiteren wird für jedes Kind, das ein Anrecht auf Kindergeld hat, eine Zulage gezahlt. Familien sollen so durch die Riester-Rente besondere Förderung erfahren. Die Kinderzulage unterscheidet sich aber in der Höhe, abhängig von dem Geburtsjahr des Kindes. So werden für jedes Kind, das 2008 oder später geboren wurde 300 € und für jedes früher geborene 185 € gezahlt. Die Grundzulage wurde zum 1.1.2018 von 154 € auf 175 € erhöht. Kinderreiche Familien können also besonders effizient sparen und erhalten die höchste Förderquote. Dabei muss die jährliche Sparleistung von 4 % des Vorjahreseinkommens nicht vom Sparer alleine erbracht werden, sondern als Summe aus Eigenbetrag und Zulage.

Die Obergrenze der Förderung beträgt 2.100 €, auch wenn 4 % des letzten sozialversicherungspflichtigen Einkommens einen höheren Betrag ausmachen würden. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Zulagen oder Steuerer-leichterungen.

Der Mindesteigenbeitrag für den Erhalt der vollen Riester Rente Zulage ist in seiner maximalen Höhe begrenzt. Für den Mindesteigenbeitrag der Riester Rente gilt ein Sockelbetragvon 60 €. Selbstverständlich kann für die Riester Rente auch ein höherer Betrag als 60 € eingezahlt werden, maximal kann dieser jedoch  bei 2.100 € liegen.



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